Berufsunfähig – und dann?
– warum die staatliche Absicherung oft nicht ausreicht
Viele verlassen sich auf den Staat; ein gefährlicher Trugschluss! Berufsunfähigkeit betrifft mehr Menschen, als man denkt. Krankheiten, psychische Belastungen oder Unfälle können jeden treffen – oft früher als erwartet. Viele Österreicher verlassen sich in solchen Fällen auf die staatliche Absicherung, etwa durch die Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension.
Jedoch sind diese Leistungen oftmals sehr schwer zu bekommen – und meist deutlich zu niedrig, um den bisherigen Lebensstandard zu halten.
Das staatliche System – Anspruch nur unter strengen Bedingungen
In Österreich unterscheidet der Gesetzgeber zwischen:
- Berufsunfähigkeitspension (für Angestellte, ASVG)
- Invaliditätspension (für Arbeiter und Selbstständige, GSVG)
Beide Systeme haben hohe Zugangshürden:
Um überhaupt Anspruch zu haben, muss die Erwerbsfähigkeit dauerhaft für den gesamtem Arbeitsmarkt eingeschränkt sein, nicht nur im bisherigen Beruf!
Das bedeutet konkret: Ein Akademiker, der nicht mehr als Projektmanager arbeiten kann, könnte auf einen Job als Pförtner oder Kassier verwiesen werden, bekommt daher keine staatliche Berufsunfähigkeitspension. (Dies bezeichnet man fachlich als abstrakte Verweisbarkeit!)
Besonders schwierig ist die Anerkennung bei psychischen Erkrankungen, Rückenproblemen oder chronischen Schmerzen, obwohl gerade diese heute die häufigsten Ursachen für Berufsunfähigkeit sind.
Die private Berufsunfähigkeitsversicherung ist gezielter, fairer und flexibler
Anders als das staatliche System bietet eine private Berufsunfähigkeitsversicherung:
- Schutz für den konkret ausgeübten Beruf
(nicht irgendeine andere Tätigkeit; KEINE abstrakte Verweisbarkeit!) - Keine staatliche Zumutbarkeitsprüfung
- Absicherung auch bei psychischen Erkrankungen
- Individuell wählbare Absicherungshöhe und Laufzeit
Absicherung der Berufsunfähigkeit ist besonders wichtig für:
- Junge Berufseinsteiger (günstige Prämien, keine Gesundheitsprobleme)
- Selbstständige (oft kein Anspruch auf staatliche Leistungen)
- Besserverdiener (größere Pensionslücke)
- Eltern (Absicherung der Familie)
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