Die Elektrogeräteversicherung – weil auch unsere Technik ein sehr wertvolles Gut sein kann!
Selbst wenn viele Menschen keine Kunstgegenstände, Antiquitäten oder besonders wertvolles Inventar besitzen, wird der Wert von Elektrogeräten und Technik im Haushalt oftmals unterschätzt.
Die Schadensfälle, in denen eine übliche Haushaltsversicherung für beschädigte Elektrogeräte zahlt, wird leider oftmals überschätzt, wobei die nicht versicherten Schadensfälle meist stark unterschätzt werden.
Während Schadensfälle, wie direkter oder indirekter Blitzschlag und Leitungswasserschäden in vielen Haushaltsversicherungen für Elektrogeräte inkludiert sind, sind
folgende Schadensfälle nur in Elektrogeräteversicherungen gedeckt:
- Bedienungsfehler (Ungeschicklichkeit) oder Fahrlässigkeit
- Überspannung, Kurzschluss, Lichtbögen
- Mittelbare Einwirkung durch Blitzschlag
- Material- und Herstellungsfehler
- Mechanisch einwirkende Gewalt (auch bei Vorsatz durch Dritte)
- Implosion oder Unterdruck
- Glasbruch
- Wasserschäden aller Art
Eine Versicherung für Elektrogeräte kann bei vielen Gesellschaften in Haushalts- sowie auch in der Eigenheim-/Haushaltsversicherung eingeschlossen werden, wobei es Unterschiede sowohl in den mitversicherten Geräten (z. B. Haustechnik) als auch in den vom Versicherungsschutz ausgeschlossenen Geräten (z.B. mobile Geräte, wie Handys, Laptops, Kameras etc.) gibt.
Es gibt am Markt auch spezielle Versicherungsprodukte, mit welchen sowohl stationäre Elektrogeräte im Haushalt als auch mobile Elektronik und verschiedenste hochwertige Einzelgeräte versichert werden können.