Skip to main content

Die Leitungswasserversicherung – vom Leitungsanschluss bis zum Versicherungsausschluss

Der gemeinhin bekannte „Wasserschaden“ sollte von der Leitungswasserversicherung bezahlt werden, wie man dies zumindest in vielen unbedarften Gesprächen oft hört. Bei näherer Ansicht – insbesondere mit Blick auf die Versicherungsbedingungen – gestaltet es sich jedoch um einiges differenzierter und hängt nicht zuletzt von den Zusatzdeckungen der Versicherungssparte „Leitungswasser“ ab.

Ganz allgemein formuliert stimmt es auch, dass ein Schaden durch den Austritt von Wasser aus einer Wasserleitung von der Leitungswasserversicherung ersetzt wird. Konkreter betrachtet geht es um Leitungen, die an das Leitungswassernetz angeschlossen sind.

Unabhängig von den Schäden durch das ausgetretene Leitungswasser, umfasst die Versicherung aber auch die Reparatur der Leitungen selbst, wobei hier in den Versicherungsverträgen der Umfang des Rohrersatzes zu prüfen ist (z.B. bis 10 Meter Rohrlänge, oder sogar unbegrenzt). In diesem Zusammenhang ist bei den Versicherungsdeckungen zu beachten, dass der Ort entscheidend ist, an welchem sich die Leitungen befinden. Hier gibt es 3 Möglichkeiten: im versicherten Gebäude, am versicherten Grundstück oder auch außerhalb des versicherten Grundstücks. Letzteres kann sehr entscheidend werden, wenn man – abhängig von der Regelung der jeweiligen Gemeinde – für einen gewissen Teil der Rohre auch außerhalb des Grundstücks bis zum Anschluss an das öffentliche Leitungsnetz selbst verantwortlich ist (oder besser gesagt „zur Kasse gebeten“ wird). (Alle Varianten sind jedoch versicherbar!)

Grenzen der „Basisdeckung“  in der Leitungswasserversicherung

Somit erscheinen auch schon die ersten, nicht notwendiger Weise versicherten Risiken: z.B. Aquarien oder Kondenswasserleitungen von Klimaanlagen, welche nicht an das Leitungswassernetz angeschlossen sind, jedoch zu erheblichen Schäden bei Wasseraustritten führen können! (Beide Risiken sind jedoch versicherbar!)

Zusätzlich gibt es auch weitere Versicherungsdeckungen, die in der Leitungswasserversicherung unerlässlich sind, da hier große Schäden entstehen können: Schäden durch Korrosion (meist schleichend), Frostschäden, Dichtungs- und Verstopfungsschäden.

Gerade Korrosionsschäden kann es häufig zu entsprechenden zusätzlichen Schadenskosten durch Wasserverlust kommen, wenn diese Schäden über einen längeren Zeitraum nicht entdeckt werden (z.B. das Wasser versickert im Boden). Schäden aufgrund von Wasserverlust sind versicherbar, jedoch nicht eine „Basisdeckung“ der Leitungswasserversicherung.

Ein besonderes Augenmerk auf die Versicherungsdeckung sollten auch Hausbesitzer legen, die eine Fußbodenheizung oder eine wasserführende Solaranlage haben. Denn auch hier gilt, dass es sich zwar um versicherbare Risiken handelt, jedoch nicht um Wasserleitungen im „Basisumfang“ der Leitungswasserversicherung.

Damit Sie aber in der Flut von Versicherungsbedingungen niemals untergehen, stehen wir Ihnen als Versicherungsmakler immer gerne für Vergleiche von Versicherungsprodukten sowie für persönliche Beratung in allen Versicherungsangelegenheiten zur Seite.

Rainer Rametsteiner

Telefon: +43 2732 891 3411 | E-Mail: rainer.rametsteiner@birngruber.at