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Offenlegungsverordnung

Information nach Offenlegungsverordnung der EU 2019/2088

Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken)

Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance), deren Eintreten negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Anlage haben könnten. Diese Risiken können einzelne Unternehmen, ganze Branchen oder Regionen betreffen.

Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken gemäß Art 3 Abs 2 Offenlegungs‐VO

Um Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratung zu integrieren, berücksichtigen wir die zur Verfügung gestellten Informationen der Anbieter (Finanzmarktteilnehmer) und deren Versicherungsanlageprodukte. Im Rahmen der Beratung diskutieren wir mit unseren Klienten die Vor- und Nachteile der Investitionsentscheidung unter Berücksichtigung dieser Risiken. Fragen zu den Produkten können bereits im Vorfeld eines möglichen Abschlusses adressiert werden.

Berücksichtigung von nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren gemäß Art 4 Abs 5 Offenlegungs‐VO

Die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren erfolgt derzeit eingeschränkt auf Basis der Informationen der Anbieter. Mit zunehmender Verfügbarkeit von Informationen werden wir diese Aspekte verstärkt berücksichtigen können.

Auswirkungen auf unsere Vergütungspolitik gemäß Art 5 Offenlegungs‐VO

Die Vergütung für die Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten wird grundsätzlich nicht von Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst.

Vorvertragliche Informationen gemäß Art 6 Offenlegungs‐VO

Als Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten sind wir gesetzlich verpflichtet, die Wünsche und Bedürfnisse unserer Klienten bei der Beratung und Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten zu berücksichtigen. Zukünftig werden wir Versicherungsanlageprodukte gemäß Art 6, 8 und 9 Offenlegungs‐VO vermitteln und dabei die zur Verfügung gestellten Informationen der Anbieter berücksichtigen. Falls ein Produkt nicht ausreichend eingestuft ist, werden wir unsere Klienten explizit darauf hinweisen.

Trotz der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken kann nicht ausgeschlossen werden, dass deren Eintreten sich negativ auf die Rendite des Versicherungsanlageproduktes auswirken könnte.