Die Tierkrankenversicherung – weil auch tierische Familienmitglieder krankenversichert sein sollten!
Bei uns Menschen ist die Krankenversicherung eine Selbstverständlichkeit. Bei tierischen Familienmitgliedern, wie Hunde oder Katzen jedoch, wird oftmals erst bei teuren Tierarztbesuchen klar, dass eine Absicherung für Erkrankungen durchaus wichtig wäre.
Am Versicherungsmarkt gibt es für Hunde und Katzen Krankenversicherungsprodukte, welche ambulante oder stationäre Heilbehandlungen (einschließlich Operationen und Medikation) infolge Krankheit oder Unfall des versicherten Tieres abdecken.
Die Krankenversicherungsprodukte für Pferde bestehen meist aus einer Operationskostenversicherung sowie der Versicherung von stationären oder ambulanten Kolik-Behandlungen.
Bei Haustieren (Hunden und Katzen) sind oftmals auch Vorsorgemaßnahmen und Kastrationen versicherbar sowie diverse Serviceleistungen für Tier und Halter.
Analog zu privaten Krankenversicherungen bei Menschen gibt es auch bei den Tierkrankenversicherungen Selbstbehalte und abhängig vom Tarif jährliche Höchstentschädigungen.
Die Annahmerichtlinien für Tierkrankenversicherungen von Haustieren (Hunde und Katzen) können im Allgemeinen wie folgt zusammengefasst werden (einzelne Produkte können natürlich abweichen):
- Gesundes Tier ab Vollendung des 2. Lebensmonats
- Kennzeichnung durch Tätowierung oder Mikrochip
- Grundimmunisierung (Erstimpfung) bis zur 12. Lebenswoche erfolgt bzw. begonnen
- Gesundheitsuntersuchung bei Tieren ab einem Alter von 4 Jahren und / oder bei Vorerkrankungen
Bitte beachten Sie, dass es Spezialprodukte für Tierzüchter oder spezielle Tiere (z. B. Jagdhunde oder Wettkampf-Pferde) gibt, die noch ergänzende Deckungen oder Sondervereinbarungen beinhalten und somit entsprechend von den Produkten für Haustiere abweichen!