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Die Haus- und Grundstückshaftpflicht – weil Besitz auch Verantwortung mit sich bringt!

Ein schönes Eigenheim ist für viele sowohl der größte Stolz als auch die größte Freude. Jedoch bringt das eigene Haus, am eigenen Grund auch Verantwortung in Form von gesetzlichen Verpflichtungen und straf- & zivilrechtlichen Haftungen mit sich.

Schneeräumung und Streupflicht (Rechtsgrundlage § 93 StVO)

Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer gesamten Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.
Ist kein Gehsteig (Gehweg) vorhanden, muss der Straßenrand in der Breite von 1 m geräumt und bestreut werden. In einer Fußgängerzone oder Wohnstraße ohne Gehsteige muss auf der Fahrbahn ein 1 m breiter Streifen entlang der Häuserfront gereinigt und bestreut werden.

In der Haus- & Grundstückshaftpflichtversicherung sind Schäden an dritten Sachen oder dritten Personen, welche aufgrund leichter oder grober Fahrlässigkeit des Grundstückseigentümers (auch in Bezug auf diese gesetzlichen Verpflichtungen) entstehen gedeckt, aber auch die Abwehr von ungerechtfertigten Schadenersatzforderungen.

Als Grundstückeigentümer können Sie aber auch noch weitere Haftungen treffen.

Haftung bei Bauvorhaben (Rechtsgrundlage § 364a ABGB)

Der Eigentümer des Grundstücks haftet, sofern er als Bauherr ein Bauvorhaben (jeglicher Art) umsetzt, verschuldensunabhängig auch für Sachschäden an benachbarten Objekten von Dritten.

Doch keinem Bauherren ist es möglich, die Baustelle rund um die Uhr zu überwachen, um Schäden aller Art auszuschließen.

Daher gibt es die Bauherrenhaftpflichtversicherung, welche die Kosten für Schadenersatzzahlungen an Dritte übernimmt sowie auch die Kosten für die Abwehr ungerechtfertigter Forderungen gegen den Bauherren.

In vielen Haus- & Grundstückshaftpflichtversicherungen ist die Bauherrenhaftpflichtversicherung zusätzlich inkludiert.

Wir empfehlen Ihnen jedoch die Mitversicherung sowie die Deckungssumme der Bauherrenhaftpflicht in jedem Fall zu prüfen, insbesondere, wenn ein Zu-, Umbau oder ein sonstiges Bauvorhaben bevorsteht! (Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung kann auch gesondert für ein Bauprojekt abgeschlossen werden!)

Sachschäden durch Umweltstörung

Eine Zusatzdeckung, welche ebenso in Haus- & Grundstückshaftpflichtversicherungen inkludiert sein kann, ist der Versicherungsschutz für Sachschäden durch Umweltstörung.

Wir empfehlen Ihnen, Ihren Versicherungsvertrag auch im Hinblick auf die Deckung von Sachschäden durch Umweltstörung zu prüfen!

Damit Sie optimal abgesichert Ihr Eigenheim in vollen Zügen genießen können, stehen wir Ihnen als Versicherungsmakler immer gerne für Vergleiche von Versicherungsprodukten sowie für persönliche Beratung in allen Versicherungsangelegenheiten zur Seite.

Rainer Rametsteiner

Telefon: +43 2732 891 3411 | E-Mail: rainer.rametsteiner@birngruber.at