Skip to main content

Die Motorradversicherung – Freiheit auf zwei Rädern, die jedoch durch einige „Stolpersteine“ getrübt werden kann!

Besonders vom Frühjahr bis zum Herbst bietet eine Motorradfahrt für viele genau diese besondere, persönliche Freiheit, die einen guten Ausgleich zum oftmals stressigen Berufsalltag schafft.

Auch die Versicherung für das beliebte Freizeitgerät ist für viele keine Neuigkeit, wobei es im laufe der Jahre immer wieder kleine, aber bedeutende Änderungen gibt, welche man besser vorher wissen sollte.

Die Stilllegung des Motorrads über die Wintermonate (Abgabe des Kennzeichens mit Zulassungsschein bei einer KFZ-Zulassungsstelle) ist ein wesentliches Thema, was man am besten beim Abschluss des Versicherungsvertrages gut überlegen sollte.

Versicherung mit oder ohne „Hinterlegungsverzicht“ (gilt sowohl für die Haftpflicht- also auch für die Kaskoversicherung)

Der „Hinterlegungsverzicht“ im Versicherungsvertrag bedeutet, dass der Kunde auf das Recht verzichtet, das Motorrad über die Wintermonate zu hinterlegen und dafür eine Prämiengutschrift für den Zeitraum zu erhalten. Daher ist die Versicherungsprämie bei dieser Variante in der Regel auch wesentlich günstiger.

Natürlich besteht dennoch kein Verbot, die Kennzeichen trotzdem zu hinterlegen, jedoch hat man dann nur das Recht auf Refundierung der motorbezogenen Steuer und nicht der Versicherungsprämie.

ACHTUNG: Bei einzelnen Versicherungen kann es eine vertraglichePönale-Zahlung“ geben, wenn man das Kennzeichen trotz „Hinterlegungsverzicht“ dennoch hinterlegt. Auch bei der Kaskoversicherung kann es bei „Hinterlegungsverzicht“ vertraglich vereinbart sein, dass diese für die Wintermonate NUR als „Garagendeckung“ gilt und somit der Betrieb des Motorrads überhaupt nicht versichert ist!

Besonderheiten bei Kaskoversicherungen für Motorräder

Bei vielen Gesellschaften sind „Parkschäden oder Vandalismusschäden“ im Gegensatz zu der Kaskoversicherung für Autos NUR in der Vollkaskoversicherung auch gedeckt. In der Teilkaskoversicherung steht diese Deckung nicht mehr zur Verfügung!

Damit Sie auf Ihrem Motorrad ungehindert die Freiheit genießen können, stehen wir Ihnen als Versicherungsmakler immer gerne für Vergleiche von Versicherungsprodukten sowie für persönliche Beratung in allen Versicherungsangelegenheiten zur Seite.

Rainer Rametsteiner

Telefon: +43 2732 891 3411 | E-Mail: rainer.rametsteiner@birngruber.at