Die Schadenmeldung – von Obliegenheiten bis zu Schwierigkeiten
Auch wenn es die meisten Leute nicht gerne tun, aber hin und wieder muss die Meldung eines Schadenfalls an die Versicherung erfolgen. Oftmals wird hier jedoch vergessen, dass in verschiedenen Versicherungssparten auch bestimmte Obliegenheiten an solch eine Schadenmeldung gekoppelt sein können, welche bei Nichteinhaltung die Leistung des Versicherers verzögern, schmälern oder schlimmsten Fall gänzlich verhindern können.
Ganz allgemein formuliert, ist man jedenfalls dann auf der sicheren Seite, wenn man Schadenmeldung immer unverzüglich (so rasch möglich und am Falle einer Verzögerung mit nachweisbar gutem Grund) macht.
Als Leitfaden für Schadenmeldungen kann man sich die „5W-Regel“ merken:
Wann (war das Schadenereignis)?
Wo (war das Ereignis)?
Wer (war aller beteiligt)?
Wie (kam es zu dem Schadensfall, Schadenshergang)?
Was (wurde alles beschädigt oder wer wurde verletzt)?
Da sehr viele Leute mittlerweile ein Smartphone besitzen, ist auch eine Fotodokumentation immer gut und kann in vielen Fällen sehr zur raschen Klärung und Bearbeitung durch die Versicherung beitragen.
Hier noch einige wichtige Obliegenheiten, welche bei Missachtung mit Sicherheit zu Problemen bei der Schadensabwicklung (bis hin zur Leistungsfreiheit des Versicherers) führen:
Eine umgehende polizeiliche Anzeige ist für die Kaskoversicherung erforderlich bei Parkschäden (Kollision von unbekannten Fahrzeugen am eigenen KFZ), Vandalismusschäden und Wildschäden (Kollision mit Tieren). Ebenso für die Haushaltsversicherung ist bei Einbruch-, Diebstählen oder Beraubung immer eine unverzügliche polizeiliche Anzeige erforderlich. (Dies gilt natürlich analog auch für Betriebsversicherungen!)
Es erscheint zwar selbstverständlich, jedoch muss auch diese Obliegenheit nochmals gesondert betont werden, aufgrund von Erfahrungen aus der Praxis:
Im Falle eines Brandes (egal wie klein oder wie groß nun das Feuer ist oder war) muss für die Eigenheim- und/oder die Haushaltsversicherung (aber auch für die persönliche Sicherheit!) immer die Feuerwehr gerufen werden. (Dies gilt natürlich analog auch für Betriebsversicherungen!)