Die Kaskoversicherung – Der „Vollschutz“ für Ihr Auto, aber mit Grenzen!
Im Gegensatz zur KFZ-Haftpflicht, welche in Österreich eine Pflichtversicherung ist und ausschließlich Sach- oder Personenschäden an Dritten bezahlt, deckt die Kaskoversicherung Schäden am eigenen Auto. Die Kaskoversicherung ist in jedem Fall bei neueren Autos dringlich empfohlen.
Der gravierende Unterschied zwischen der Vollkasko- und Teilkaskoversicherung (neben verschiedenen Varianten mit kleinen Unterschieden am Markt) ist, dass die Vollkasko auch Schäden am Auto zahlt, welche durch eigen verschuldete Kollisionen entstehen. Daher wird die Vollkasko auch manchmal als „Kollisionskasko“ bezeichnet. Die Teilkasko bezahlt lediglich andere Schäden wie z.B. Wildschaden, Elementarschäden (Naturgewalten wie Hagel) bis hin zum Diebstahl des Autos. Daher wird Teilkasko auch manchmal als Elementarkasko bezeichnet.
Entgegen der Haftpflichtversicherung zahlt die Kaskoversicherung normalerweise nur bei „leichter Fahrlässigkeit“, wobei die „grobe Fahrlässigkeit“ mittlerweile bei nahezu allen Gesellschaften am Versicherungsmarkt zusätzlich mitversichert werden kann. Natürlich meist mit Prämienaufschlag.
Die „natürlichen“ (gesetzlichen & bedingungsmäßigen) Grenzen des Versicherungsschutzes
Im Gegensatz zur KFZ-Haftpflichtversicherung, welche nach Beschluss des Gesetzgebers den Unfallgegner grundsätzlich immer zu entschädigen hat und sich lediglich beim Versicherungsnehmer in bestimmten Fällen regressieren darf (aktuell bis € 11.000 pro Obliegenheitsverletzung, jedoch bis maximal € 22.000,-), gibt es bei der Kaskoversicherung doch Fälle, in welchen die Versicherung generell leistungsfrei ist.
Leistungsfrei ist die Kaskoversicherung bei Unfällen, welche durch grobe Fahrlässigkeit (sofern nicht versichert), durch Vorsatz oder bedingten Vorsatz (juristisch: dolus eventualis) verursacht wurden.
Gut bekannte Beispiele für Schadensfälle:
- Unfall bei Alkoholisierung von über 0,49 Promille
- Unfall aufgrund von Fahren mit Sommerreifen im Winter
Während das erste Beispiel eindeutig vorsätzlich ist, gestaltet sich das Zweite etwas komplexer.
Im zweiten Beispiel kann es sich um einen bedingten Vorsatz (Unfall wird billigend in Kauf genommen) handeln, jedoch ist auch natürlich noch wichtig zu erwähnen, dass die nicht angemessene Bereifung ursächlich für den Unfall sein muss, damit es zu einem Problem mit der Kaskodeckung kommt.