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Die Risikolebensversicherung – Vier Sonderbedingungen und der Leistungsfall

„Oft abgeschlossen und selten hinterfragt“ – so könnte man ganz landläufig die reine Ablebensversicherung (oder auch „Risikolebensversicherung“) beschreiben, welche die meisten Kreditnehmer gleich zusammen mit dem Kreditvertrag abgeschlossen haben. Obwohl diese Versicherung zur Absicherung von Hinterbliebenen durchaus sehr bedeutend sein könnte, werden in den meisten Fällen damit lediglich die Schulden bei der Bank abgesichert, weil die Kreditinstitute im Normalfall verlangen.

Vertragsgestaltungsmöglichkeiten bei Ablebensversicherungen (nicht notwendiger Weise in der Produktpalette von jeder Gesellschaft vorhanden):

  • Die „Unanfechtbarkeitsklausel“ (oder auch der „Fristenverzicht“ genannt) kann im Falle von Kreditinstituten verlangt werden und besagt im groben, dass der Versicherer vom Vertrag in den ersten 3 Jahren nicht zurücktreten kann und in fast jedem Fall an den Kreditgeber zu leisten hat. Dies schließt auch Selbstmord ein, jedoch ausgenommen sind gravierende Falschangaben des Kunden am Versicherungsantrag. Diese Klausel ist selbstverständlich auch kostenpflichtig, wobei sich die einmalige Gebühr nach der Versicherungssumme richtet.
  • Die „Selbstmordklausel“ ist bei qualitativ guten Produkten am Lebensversicherungsmarkt in den Versicherungsbedingungen integriert. Der Versicherer erbringt somit auch bei Selbstmord der versicherten Person die Versicherungsleistung, sofern der Vertrag bereits 3 Jahre gelaufen ist. Unter dieser Frist kann es aber – abhängig vom Fall – noch Leistungen geben, wenn auch in der Regel stark eingeschränkt.
  • Die „fallende Versicherungssumme“ kann auch bei einzelnen Produkten vereinbart werden und hilft einerseits den Ablebensschutz an eine sich ändernde Risikosituation anzupassen, und andererseits optimiert dies natürlich die zu zahlenden Versicherungsprämien. Hier gibt es die linear fallende Versicherungssumme sowie auch die annuitätisch fallende (logarithmische Kurve) Versicherungssumme (z.B. für Darlehen mit speziell vereinbarten Tilgungen).
  • Der „Dread Disease“-Zusatz erweitert die Versicherungsleistung von einer reinen Ablebensleistung um die Leistung auch bei bestimmten schweren Krankheiten. Welche Krankheiten hier zur Auszahlung der Versicherungsleistung führen, ist in den einzelnen Versicherungsbedingungen definiert.

Diese kurz gefasst Übersicht soll verdeutlichen, dass auch bei einer einfachen Risikolebensversicherung manigfaltige Gestaltungs- und vor allem auch Optimierungsmöglichkeiten bestehen, welche individuell auf die Kundenbedürfnisse zugeschnitten werden können.

Damit Sie jedoch Ihre Risiken immer individuell und optimal abgesichert haben, stehen wir Ihnen als Versicherungsmakler immer gerne für Vergleiche von Versicherungsprodukten sowie für persönliche Beratung in allen Versicherungsangelegenheiten zur Seite.

Rainer Rametsteiner

Telefon: +43 2732 891 3411 | E-Mail: rainer.rametsteiner@birngruber.at